Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter erstellt Unfallgutachten
Wenn Sie am Unfall unschuldig sind, benötigen Sie ein Unfall- bzw. Schadensgutachten. Ihre Kfz-Sachverständige erstellt Ihnen dieses Unfallgutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung.
Im Unfallgutachten vom Kfz-Gutachter stehen die Kosten für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Unfallschadens. Sie können dem Unfallgutachten entnehmen, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt.
Ein Kfz-Sachverständiger wird bei Bedarf den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall ermitteln und ggf. einen Restwert festsetzen. Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.
Wenn kein Totalschaden vorliegt, können Sie mit der Versicherung auf Basis der im Gutachten angegebenen Reparaturkosten abrechnen. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie in diesem Fall nicht erstattet. Bei einem Totalschaden können Sie sich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes von der Versicherung auszahlen lassen.
Reparatur trotz Totalschaden
Unter Umständen dürfen Sie Ihr Fahrzeug noch reparieren, obwohl im Gutachten ein Totalschaden ausgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Brutto-Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Allerdings müssen Sie in diesem Falle der Versicherung gegenüber nachweisen, dass Sie ihr Fahrzeug tatsächlich, so wie im Gutachten angegeben, repariert haben und noch mindestens ein halbes Jahr selbst nutzen.
Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter erstellt Unfallgutachten
In welchem Gebiet werde ich durch den Kfz-Gutachter betreut?
Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter erstellt Unfallgutachten in der Umgebung, speziell in Bad Rappenau, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Sinsheim, Massenbachhausen, Massenbach, Leingarten, Kirchardt, Schwaigern, Brackenheim, Mosbach, Neckarsulm, Heilbronn, Ilsfeld, Ludwigsburg und Raum Stuttgart.
Wo kann die Besichtigung stattfinden?
Gerne besichtige ich, als erfahrene, freie sowie unabhängige Kfz-Sachverständige, Ihr Fahrzeug daheim, an der Unfallstelle, bei Ihrer Arbeitsstelle oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Außerdem können Sie nach Terminabsprache auch direkt zu mir ins Büro kommen und Ihr Fahrzeug vor Ort besichtigen lassen. Die Gutachtenerstellung erfolgt zuverlässig und zügig.
Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter erstellt Unfallgutachten und ist schwerpunktmäßig in den genannten Orten im Einsatz. Außerdem komme ich aber auch gerne in weiter entferntere Landkreise und Städte.
Wann bekomme ich einen Termin?
Termine bekommen Sie immer kurzfristig, für Berufstätige auch mal abends -sofern es die Lichtverhältnisse zulassen- oder am Wochenende. Daher sprechen Sie mich bitte an, telefonisch, per EMail oder auch in WhatsApp. Auch abends bin ich in der Regel erreichbar.
Wie ist das mit den Sachverständigengebühren?
Vor den Gebühren haben Sie bitte keine Sorge, denn auf Wunsch rechne ich meine Gebühren per Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
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Sofern Ihr Fahrzeug sehr stark beschädigt ist, wird geprüft, ob es sich um ein Altfahrzeug handelt. Sollte dies der Fall sein, wird ein Altfahrzeugzertifikat erstellt. Dieses Altfahrzeug darf dann nur an zertifizierte Fahrzeugverwerter abgegeben werden, die Ihnen im Gutachten genannt werden. Andernfalls können dem Letzthalter und Transporteur Bußgelder bis zu 100.000.- Euro drohen. Im näheren Umkreis bin ich derzeit die einzige zertizierte Altfahrzeugsachverständige, daher sind Sie bei mir in sicheren Händen!