Kfz-Sachverstaendige sichert Beweise nach Unfallflucht

Unfallfluchtdelikte

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Kfz-Sachverständige sichert Beweise nach Unfallflucht

Laut § 142 Abs. 1 StGB gilt das Folgende:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem vom Unfallflüchtigen Geschädigten nutzt dies erstmal wenig, da er Schadensersatz begehrt.

Was kann man tun?

Bei Unfallfluchtdelikten sichern Kfz-Sachverstaendige an der Unfallstelle Spuren, wie z.B. Bruchstücke von Scheinwerfergläsern und Lacksplittern, die dem Fluchtfahrzeug zugeordnet werden können. Bei der Auswahl und Aufbewahrung sind einige Besonderheiten zu beachten, weshalb man die Sicherstellung des Spurenmaterials einem Kfz-Sachverständigen überlassen sollte.

Aus diesen Spuren können die Kfz-Gutachter oftmals den genauen Fahrzeugtyp bestimmen. Mit Hilfe anderer Informationsbruchstücke gerät auf diese Weise oftmals ein ganz spezielles Fahrzeug in Verdacht. Weiterhin kann durch mikroskopische und chemische Lackvergleichsuntersuchungen der Verdacht bestätigt oder verworfen werden.

Eine versierter Verkehrsrechtsanwalt sollte eingeschaltet werden.

Kfz-Sachverständige sichert Beweise nach Unfallflucht