Schaltzustand von Glühlampen
Kfz-Sachverstaendige untersucht den Schaltzustand von Glühlampen
Oftmals behauptet der Unfallgegener nach einem Unfall, die andere Partei sei ohne Licht gefahren bzw. habe nicht geblinkt. Kfz-Sachverstaendige sind in der Lage mit Hilfe spezieller Untersuchungen festzustellen, ob die entsprechende Glühlampe zum Unfallzeitpunkt gebrannt hat oder nicht. Dies kann selbst bei durch den Unfall zerstörten Glühlampen geschehen.
Die Unfallbeteiligten sollten die lichttechnische Anlage des Fahrzeuges nach dem Unfall nicht mehr betätigen, bevor der Gutachter die fraglichen Scheinwerfer sichergestellt hat. Außerdem darf niemand mehr die Glühlampen berühren.
Kfz-Sachverstaendige untersucht den Schaltzustand von Glühlampen