Fußgängerunfall? Ihr Kfz-Gutachterin Münstermann hilft Ihnen weiter

Fußgängerunfälle

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Unfallgutachter rekonstruiert einen Fußgängerunfall

Während bei anderen Unfalltypen meist die Frage nach der Unfallursache im Raume steht, interessiert beim Fußgängerunfall in der Regel die Vermeidbarkeit des Unfalls. Und diese ist eng verknüpft mit der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Welche Unfalldaten benötigen Gutachter zur Rekonstruktion eines Fußgängerunfalls?

Man sammelt möglichst viele Anhaltspunkte, um ein zufriedenstellendes Ergebnis bei der Unfallrekonstruktion zu bekommen.

Als Anknüpfungstatsachen dienen hier u.a. Bremsspuren, kollisionsbedingte Endpositionen von Fußgänger und mitgeführten Gegenständen sowie Fahrzeug- und Splitterfeld. Weiterhin brauchen wir das Beschädigungsbild am Fahrzeug und die Verletzungsmuster des Fußgängers.

Die folgenden Werte müssen die Kollegen sorgfältig an der Unfallstelle oder notfalls später anhand der polizeilichen Dokumentation erfassen, da sie als Rechengrößen in die spätere Auswertung einfließen:

– Längs- und Querwurfweite des Fußgängers auf dem Asphalt

– Längs- und Querrutschweite des Fußgängers nach dem Auftreffen auf den Asphalt

– die Aufwurfweite und die Abwicklung des Fußgängers auf der Fahrzeugkontur

– Beulenversatz auf der Fahrzeugkontur

Was kann man mit Hilfe dieser Daten aussagen und berechnen?

Sofern die Kollegen sorgfältig gearbeitet haben, können Sachverständige im Nachgang viele Fragen klären, wie Ausgangs- und Kollisionsgeschwindigkeit des Fahrzeuges, Kollisionsort, Gehgeschwindigkeit des Fußgängers, Gehrichtung des Fußgängers, Anstoßpunkt des Fußgängers an die Karosserie.

Anschließend berechnen die Gutachter, ob der Unfall für den Autofahrer bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar gewesen wäre.

Sofern eine Vermeidbarkeit herauskommt, wird der Autofahrer zumindest mit einer Teilschuld belastet.

Unfallgutachter rekonstruiert einen Fußgängerunfall