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Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen

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Unfallgutachter überprüft Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen

Im Rahmen von Unfallfluchtdelikten stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Unfallverursacher eine Kollision kleineren Umfangs bemerken konnte oder nicht.

Anhand von Schadensfotos und der daraus resultierenden Kollisionsstellung überprüfe ich optische, akustische und taktile Wahrnehmbarkeitsmerkmale.

Zunächst wird die Kompatibilität der Schäden untersucht, um auszuschließen, dass bereits Altschäden vorhanden waren, die durch das fragliche Ereignis überdeckt worden sind.

Optische Wahrnehmbarkeit

Bei der optischen Wahrnehmbarkeit wird zwischen indirekter und direkter Erkennbarkeit der Anstoßstelle unterschieden. Sofern die Anstoßstelle im direkten Blickwinkel des Fahrzeugführers ohne Einschränkungen liegt, ist die Kollision eindeutig bemerkbar.

Akustische Wahrnehmbarkeit

In diesem Falle muss überprüft werden, ob das Kollisionsgeräusch die anderen Geräusche überlagert. Dabei unterscheidet man die Fahrzeuginnengeräusche wie Radio, Stimmen, Lüftung sowie Motor und die Außengeräusche wie Verkehr, Unwetter sowie Baustellenlärm etc. Hierbei wird schlussendlich nicht nur die Lautstärke, sondern auch der Frequenzbereich zur Beurteilung der akustischen Wahrnehmbarkeit herangezogen.

Taktile Wahrnehmbarkeit

Bei dieser kinästhetischen (taktilen) Wahrnehmbarkeit untersucht man die über das Vestibularsystem wahrnehmbaren Bewegungsänderungen. Dabei wirken Geschwindigkeits- und Richtungsänderungen aufgrund der Kollision auf die Kontaktflächen zwischen Fahrzeug und Fahrzeugführer. Meistens ist eine taktile Wahrnehmbarkeit bei Anstößen im stumpfen Winkel zwischen struktursteifen Bauteilen gegeben.

Außerdem achte ich auf kollisionsfremde Einflüsse, die möglicherweise Hinweise darauf geben können, dass das Kollisionsereignis tatsächlich nicht wahrgenommen werden konnte.

Wenn eine Bemerkbarkeit auf allen Ebenen ausgeschlossen werden kann, dürfte sich dies für den Unfallverursacher entlastend auswirken.

Unfallgutachter überprüft Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen