Schuldfrage nach dem Unfall, Unfallgutachterin Münstermann

Schuldfrage nach dem Unfall: keinerlei Angaben machen!

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Zur Schuldfrage nach dem Unfall machen Sie keinerlei Angaben vor Ort, denn Sie könnten Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Nach einem Unfall sind oft alle Unfallbeteiligten davon überzeugt, dass der jeweils andere Schuld an dem Unfallereignis hat.

In vielen Fällen ist die Schuldfrage nicht so einfach zu klären, da verschiedene unerwartete Faktoren in Betracht gezogen werden müssen.

Was kann ich vor Ort tun?

Falls die Polizei keine Unfallaufnahme mit Spurensicherung und Vermessung der Unfallstelle durchführt, können Sie entweder den Mitarbeiter eines Sachverständigenbüros an die Unfallstelle rufen oder die Unfallaufnahme selbst vornehmen.

Im letzteren Fall markieren und sichern Sie selbst alle Spuren, indem Sie Fotos aus verschiedenen Richtungen machen. Tragen Sie Ihre Warnweste und seien Sie ganz besonders achtsam! Außerdem erstellen Sie eine Handskizze und vermessen Sie die Spuren, ausgehend von einem Fixpunkt (Kanaldeckel, Verkehrszeichen oder ähnliches). Tragen Sie die Kollisionsstelle, die Endpositionen der Fahrzeuge und die Bremsspuren ein. Halten Sie den Unfallablauf mit Ihren Worten fest.

Fotografieren Sie auch die Schäden an den einzelnen Fahrzeugen, wenn möglich auch mit einem Maßstab.

Zunächst sollten Sie für sich selbst klären, ob Sie am Unfall Schuld sein könnten oder nicht. Oft geht das schon aus der polizeilichen Einschätzung vor Ort hervor. Manchmal stimmt die polizeiliche Einschätzung aber auch nicht und sie brauchen anwaltliche Unterstützung.

Was kann ich später zu Hause tun?

Es geht darum zu klären, wessen Versicherung den Schaden übernehmen muss. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers muss dem Unschuldigen den Schaden bezahlen.

Wenn beide Parteien am Unfall eine gewisse Teilschuld haben, wird diese prozentual aufgeteilt und es kommt es zu Haftungsquoten.

Melden Sie den Schaden auf jeden Fall Ihrer Versicherung, sofern die Schuldfrage nicht eindeutig ist.

  • Geben Sie ein Gutachten in Auftrag

Die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens für Ihren Schaden ist dann auf jeden Fall empfehlenswert. Beauftragen Sie selbst einen Sachverständigen und überlassen Sie das nicht der gegnerischen Versicherung.

  • Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft Ihnen ein guter Verkehrsrechtsanwalt weiter. Die Erstberatung ist immer kostenlos, wenn ich Sie dorthin vermittele. Sprechen Sie mich gerne an!

Sofern Sie rechtschutzversichert sind, dürften auch bei einer weitergehenden Beauftragung der Anwältin keine Kosten diesbezüglich anfallen.

Schuldfrage nach dem Unfall: Keinerlei Angaben machen!