Sie sind schuldig – es kommt ein Sachverständiger Ihrer Kaskoversicherung
Zur Schuldfrage nach dem Unfall machen Sie keinerlei Angaben vor Ort, auch wenn Sie Schuld haben.
Andernfalls könnten Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
In vielen Fällen ist die Schuldfrage nicht so einfach zu klären, da verschiedene unerwartete Faktoren in Betracht gezogen werden müssen.
Rufen Sie die Polizei, diese kann oft schon eine Einschätzung abgeben, die allerdings nicht rechtsverbindlich ist.
Was kann ich vor Ort tun?
Falls die Polizei keine Unfallaufnahme mit Spurensicherung und Vermessung der Unfallstelle durchführt, können Sie den Mitarbeiter eines Sachverständigenbüros an die Unfallstelle rufen. Oder Sie nehmen die Unfallaufnahme selbst vor.
Im letzteren Fall markieren und sichern Sie selbst alle Spuren, indem Sie Fotos aus verschiedenen Richtungen machen.
Tragen Sie Ihre Warnweste und seien Sie ganz besonders achtsam!
Außerdem erstellen Sie eine Handskizze und vermessen Sie die Spuren, ausgehend von einem Fixpunkt (Kanaldeckel, Verkehrszeichen oder ähnliches). Tragen Sie die Kollisionsstelle, die Endpositionen der Fahrzeuge und die Bremsspuren ein.
Halten Sie den Unfallablauf mit Ihren Worten fest.
Fotografieren Sie auch die Schäden an den einzelnen Fahrzeugen, wenn möglich auch mit einem Maßstab.
Was kann ich später zu Hause tun?
Melden Sie den Unfall Ihrer Haftpflichtversicherung und ggf. auch Ihrer Kaskoversicherung.
Die Kaskoversicherung schickt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ihren hauseigenen Gutachter. In diesem Fall sollten Sie keinen eigenen Sachverständigen beauftragen, da Ihnen die Kosten nicht erstattet werden.
Sollten Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossenen haben, müssen Sie für Ihren eigenen Unfallschaden selbst aufkommen, falls Sie Schuld haben.
Was ist zu tun bei einer Teilschuld?
Bei einer Teilschuld rufen Sie mich an, denn Sie benötigen ja dann auch ein Gutachten für den Anteil Ihres Schadens.
Den reinen Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug können Sie unter Umständen über Ihre Teilkaskoversicherung erstattet bekommen, das ist dann bares Geld für Sie! Zögern Sie also nicht, klären Sie das mit Ihrer Versicherung ab und melden Sie ggf. die Glasbruchschäden.
Falls beide Parteien am Unfall eine gewisse Teilschuld haben, wird diese prozentual aufgeteilt und es kommt zu Haftungsquoten.
Sollten Sie zwar den Unfall ursächlich verschuldet haben, wobei jedoch Ihr Unfallgegner z.B. deutlich zu schnell war, so könnte Ihnen eine VerkehrsRechtsanwalt und eine Unfallrekonstruktion weiterhelfen. Manchmal reichen auch Zeugenaussagen aus.
In vielen Fällen bekommt der vermeintlich Unschuldige später vom Gericht eine Mitschuld zugesprochen. Dann erhalten auch Sie Geld vom Unfallgegner.
Sie sind schuldig – es kommt ein Kfz-Sachverständiger Ihrer Kaskoversicherung