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Unfallanalyse

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Kompatibilitäts-und Plausibilitäts-Untersuchungen

Unfallrekonstruktion: Unfallanalyse durch Kfz-Sachverständige

Die spezialisierten Sachverständigenbüros setzen bei der Unfallrekonstruktion teilweise aufwändige und sehr teure Computerprogramme ein. Bei der Analyse variieren die Kollegen mit dem entsprechenden Fachwissen so lange die entsprechenden Eingabeparameter, bis sie bestimmte Spuren, Fahrzeugendstände und/oder Schäden erreichen. Dadurch können sie letztendlich auch Ausgangs-Geschwindigkeiten berechnen, was jedoch auch heute noch ohne Computerunterstützung möglich ist, wenn auch unter großem zeitlichen Aufwand.

Die ersten Rekonstruktionsprogramme wurden damals noch zweidimensional ausgelegt. Ein vor etwa 28 Jahren noch von mir genutztes Rekonstruktionsprogramm präsentierte dann z.B. die nebenstehenden Ergebnisse bzgl. der Auslaufbewegungen und Spurenzeichnung. Heutzutage sind die Programme dreidimensional und es gibt reale und naturgetreue Fahrzeugmodelle. Diese Programme nutzen die Kollegen meist für die gerichtlich angeordneten Unfallrekonstruktionen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Im Tagesgeschäft des privat bzw. durch Rechtsanwälte oder Versicherungen beauftragten Kfz-Sachverständigen stehen oft nicht ganz so komplexe Fragestellungen im Raume, die sich meist auch auf anderen Wegen analysieren lassen.

Häufig stellt sich die Frage, ob der Unfallgegner einen Schaden tatsächlich verursacht hat oder ob der Unfallablauf so, wie vom Unfallgegner behauptet, stattgefunden hat. Oft ist es auch fraglich, aus welcher Richtung der Anstoß erfolgte.

In einigen Fällen kann das Fahrzeug auch bereits Altschäden aufweisen, die durch den Unfall überlagert wurden. Der Sachverständigen bestimmt in diesem Fall das Ausmaß der Schadenserweiterung.

Im Idealfall stelle ich die Fahrzeuge gegenüber und vermesse die Schadensbilder direkt an der Unfallörtlichkeit für die Ausarbeitung meiner Expertise.

Was braucht man dazu?

Sofern Sie Fotos in ausreichender Anzahl und Qualität von beiden Fahrzeugen besitzen, kann ich in vielen Fällen Aussagen treffen, ob die Schäden kompatibel sind. Kompatibilität ist die Übereinstimmung von den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen.

Fahrzeuge, deren Schäden noch nicht repariert wurden, schaue ich mir gerne selbst an und verlasse mich nur ungern auf Fotos. Der Unfallgegner wird im außergerichtlichen Verfahren allerdings oftmals eine Besichtigung ablehnen, da diese meist nicht mit seinen Interessen vereinbar ist.

Bei einem gerichtlichen Auftrag besichtigen die bestellten Kollegen dann auf Anordnung alle beteiligten Fahrzeuge, sofern das noch möglich ist. Ansonsten müssen sie mit dem vorhandenen Fotomaterial und/oder Vergleichsfahrzeugen arbeiten. Sie werden Originalfotos von allen bisher beteiligten Parteien anfordern und in die Auswertung mit einbeziehen.

Was kann erreicht werden?

In vielen Fällen kann ich die Anstoßrichtung aus dem Schadensbild herauslesen. Durch diese Tatsache allein können wir evtl. schon eine Verursachung ausschließen bzw. bestätigen. Wichtig ist außerdem auch die Höhe des Schadensbereichs an beiden Fahrzeugen, die Sie am besten mit einem Maßstab fotografieren. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Sie das entsprechende Fahrzeug auch so vermessen, wie es zum Unfallzeitpunkt gestanden hat (z.B. mit 2 Rädern erhöht auf dem Bordstein). Idealerweise besichtige ich die Fahrzeuge direkt an der Unfallstelle, da man verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigen muss.

Leider schleichen sich auch bei der polizeilichen Dokumentation manchmal Fehler ein. Dadurch könnte sich ein Sachverhalt anders darstellen, als er tatsächlich war. Auch diese Tatsache ziehe ich immer in Erwägung und überprüfe sie sorgfältig.

Was ist die Plausibilität?

Bei einer Plausibilitätsuntersuchung überprüfe ich diverse Umstände des Unfallablaufs und stelle fest, ob z.B. ein behauptetes Fahrmanöver aus sachverständiger Sicht überhaupt nachvollziehbar ist.

Außerdem empfehle ich Ihnen immer, eine versierte Verkehrsrechtsanwältin einzuschalten. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, kommen nach der Bewilligung keine Kosten auf Sie zu.

Unfallrekonstruktion: Unfallanalyse durch Kfz-Sachverständige