Sie sind am Unfall Schuld und benötigen einen Kfz-Gutachter

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Sie sind am Unfall nicht schuld

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Sie sind am Unfall nicht schuld und benötigen daher einen Kfz-Gutachter

Rufen Sie nicht bei der gegnerischen Versicherung an, sondern bei einem freien und unabhängigen Kfz-Gutachter. Beauftragen Sie nur Kfz-Sachverstaendige, die Diplomingenieure der entsprechenden Fachrichtung oder zumindest Kfz-Meister sind. Ansonsten wird der Versicherer Ihnen ein Auswahlverschulden des Kfz-Sachverständigen anlasten.

Desweiteren dürfen Sie sich einen Rechtsanwalt auswählen, der von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Gerne vermittle ich Ihnen eine versierte Verkehrsanwältin, die dann sämtliche Ansprüche bei der Versicherung durchsetzt. Wenn Sie von mir kommen, ist die Erstberatung immer kostenlos. Das gilt auch, wenn sich dabei herausstellen sollte, dass Sie schuldig sein sollten.

Ihre Verkehrsrechtsanwältin setzt auch diese Ansprüche im Rahmen der Schadensabwicklung bei der gegnerischen Versicherung durch.

Was enthält das Gutachten?

Im Gutachten bestimme ich die Reparaturkostenhöhe und ggf. den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert.

Die Begriffe werden oft verwechselt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert Ihres unbeschädigten Fahrzeuges am Unfalltag. Der Restwert dagegen der Wert des beschädigten Fahrzeuges. Er wird über anonyme Angebote in den Restwertbörsen der Sachverständigen ermittelt.

Außerdem wird bei Fahrzeugen mit einem Alter von bis zu 10 Jahren und einem Kilometerstand von manchmal auch über 100.000 km überprüft, ob Ihnen eine Wertminderung zusteht. Dabei benutze ich moderne Verfahren, denn die heutigen Fahrzeuge besitzen eine deutlich längere Lebensdauer als früher. Leider gibt es Methoden, die heute einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Kollegen, die diese Verfahren noch anwenden, weisen dadurch gar keine oder eine zu geringe Wertminderung aus.

Bei einem späteren Verkauf müssen Sie den Unfall angeben, die finanziellen Nachteile ohne die bereits nach dem Unfall ausgeglichene Wertminderung können groß sein.

Außerdem stelle ich die Reparaturdauer fest, die ausschlaggebend ist für die Abrechnung Ihrer Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung.

Möglicherweise können Sie Ihr Fahrzeug bis zum Reparaturende schweren Herzens entbehren, weil Sie das Fahrrad bzw. die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder für Sie evtl. eine Fahrgemeinschaft in Frage kommt. Dann steht Ihnen der Nutzungsausfall zu, dessen Höhe ich auch im Gutachten ausweise.

Falls Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, denken Sie bitte daran, eine Klasse niedriger als Ihr beschädigtes Fahrzeug zu wählen. Ansonsten könnten Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Die Mietwagenfirmen kennen sich damit aus, aber nicht alle beraten Sie unter Umständen richtig. Man sollte bei der Anmietung auch nicht erwähnen, dass es sich um ein Ersatzfahrzeug für Ihr verunfalltes Auto handelt. In diesem Fall wird Ihnen dann sofort ein deutlich höherer Preis, der sogenannte Unfallwagenersatztarif, in Rechnung gestellt.

Haben Sie daher immer die Schadensminderungspflicht im Hinterkopf. Denn Sie sind im Interesse aller Versicherten verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.

Sie sind am Unfall nicht schuld und hatten einen Bagatellschaden

Auch bei einem sogenannten Bagatellschaden dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Ich erstelle Ihnen auch den von der Versicherung in diesen Fällen gewünschten Kostenvoranschlag. Meine Gebühren rechne ich auch hier auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Dabei überprüfe ich gleich, ob sich hinter den heutzutage im Karosseriebau üblichen Kunststoffbauteilen nicht doch ein verborgener Schaden versteckt.

Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 750.- Euro betragen, manche Versicherer weiten diese Grenze auch gerne bis zu 1500.- Euro aus, lassen Sie sich nicht beirren. Bei mir erhalten Sie auf jeden Fall die Hilfe, die Sie brauchen.

Ein tatsächlicher Bagatellschaden kann also ein zerbrochenes Blinkerglas oder eine oberflächlich zerkratzte Stoßstange sein.

Sie sind am Unfall nicht schuld und benötigen daher einen Kfz-Gutachter